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BGH - Entscheidung vom 17.11.1999

2 ARs 398/99; 2 AR 187/99

Normen:
JGG § 42 Abs. 3

Der Senat schließt sich dem Generalbundesanwalt an, der in seiner Antragsschrift vom 28. Oktober 1999 ausgeführt hat: 'Die Untersuchung, Verhandlung und Entscheidung der Sache obliegt weiterhin dem Amtsgericht Hagenow [...]
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