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BGH - Entscheidung vom 06.05.1999

4 StR 154/99

Normen:
StPO § 344 Abs. 1, § 400 Abs. 1

1. Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 31. März 1999 ausgeführt: 'Die Revision der Nebenklägerin ist unzulässig. Gemäß § 344 Abs. 1 StPO hat der Beschwerdeführer die Erklärung abzugeben, inwieweit [...]
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