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BGH - Entscheidung vom 10.03.1999

3 StR 604/98

Normen:
StPO § 400 Abs. 1

Die Revisionen sind unzulässig, weil sich aus der auf die Erhebung der allgemeinen Sachrüge beschränkten Begründung nicht mit der gebotenen Klarheit ergibt, daß die Beschwerdeführer ein nach § 400 Abs. 1 StPO [...]
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