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BGH - Entscheidung vom 21.09.1999

1 StR 253/99

Die Rüge, der Angeklagte sei an der Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin H. im Anschluß an ihre Vernehmung vom 26. November 1998 nicht beteiligt gewesen, greift nicht durch. Wie die Revision vorträgt [...]
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