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BGH - Entscheidung vom 12.01.1999

X ZB 8/98

Normen:
GebrMG § 9 Abs. 1 S. 3
PatG § 50 Abs. 1, § 100 Abs. 3 Nr. 5

I. Das Deutsche Patentamt hatte zu der Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung G 86 34 870.1 angeordnet, daß jede Veröffentlichung unterbleibt, da der unter Schutz gestellte Gegenstand ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB [...]
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