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BGH - Entscheidung vom 11.02.1999

2 ARs 51/99

Normen:
StGB § 6 Nr. 9, § 6 Nr. 1
StPO § 13 a

Fundstellen:
StV 1999, 240

Für die Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a StPO ist kein Raum. Die angezeigten Taten unterliegen zweifelsfrei nicht der deutschen Gerichtsbarkeit. Allerdings gilt für Taten dieser Art das deutsche [...]
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