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BGH - Entscheidung vom 25.02.1999

III ZR 155/97

Normen:
AsylVfG §§ 5, 18, 18a, 44
AuslG § 74a
BGSG § 1 Abs. 1, Abs. 7, § 2 Abs. 1, Abs. 2, § 51 Abs. 3 Nr. 1
GG Art. 30, 83, Art. 87 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1, Art. 104a Abs. 1

Fundstellen:
BGHR AsylVfG § 18a Flughafenverfahren 1
BGHR AuslG § 74a Asylbewerber-Unterkünfte 1
BGHR BGSG § 2 Grenzschutzaufgabe 1
BGHR GG Art. 30 Verwaltungskompetenz 1
BGHZ 141, 48
DVBl 1999, 612
DÖV 1999, 517
NJW 1999, 3625
NVwZ 1999, 801
ZAR 1999, 85

Die Klägerin, die Betreiberin des Flughafens Frankfurt am Main, die beklagte Bundesrepublik und das Land Hessen, der Streithelfer der Klägerin, streiten darüber, wer die Kosten für die vorübergehende Unterbringung von [...]
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