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BGH - Entscheidung vom 09.11.1999

5 StR 304/99

Normen:
StPO § 338 Nr. 1

Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Besetzungsrüge des Angeklagten H. ist schon deshalb unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ), weil der Aussetzungsbeschluß der großen [...]
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