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BGH - Entscheidung vom 11.02.1999

VII ZR 399/97

Normen:
VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2, § 8 Nr. 6, § 14, § 16 Nr. 1, Nr. 2
ZPO § 256

Fundstellen:
BB 1999, 1628
BGHR VOB/B § 16 Nr. 1 Abschlagszahlung 1
BGHR VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2 Kündigung 1
BGHR ZPO § 139 Hinweispflicht 4
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 47
BGHZ 140, 365
BauR 1999, 635
DB 1999, 1008
DRsp I(138)867-I5c
MDR 1999, 671
NJW 1999, 1867
WM 1999, 811
ZfBR 1999, 196

Die Beklagten beauftragten die Klägerin mit der Errichtung einer Doppelhaushälfte. In dem Pauschalpreisvertrag war die VOB/B vereinbart. Nach 'Anfechtung' des Vertrages durch die Beklagten hat die Klägerin u.a. eine [...]
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