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BGH - Entscheidung vom 10.11.1999

2 ARs 392/99; 2 AR 181/99

Normen:
JGG § 42 Abs. 3

Das Amtsgericht - Jugendgericht - Pößneck ist weiterhin für die Untersuchung und Entscheidung der Sache zuständig. Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt [...]
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