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BFH - Entscheidung vom 27.04.1999

III B 124/96

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
InvZulG (1979) § 4 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1381

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. 1. Zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache a) Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache entsprechend den [...]
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