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BFH - Entscheidung vom 23.03.1999

X B 210/98

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3
ZPO § 295

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1236

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Wird ein Verstoß gegen verzichtbare Verfahrensvorschriften (§ 155 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung) gerügt, ist nach ständiger Rechtsprechung des [...]
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