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BFH - Entscheidung vom 18.11.1999

IX B 100/99

Normen:
FGO § 115
FördG §§ 1, 3, 4, 8

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 433

Die Beschwerde ist unzulässig. Es kann offenbleiben, ob sie verspätet eingelegt ist und ob wegen technischer Mängel an den Fax-Geräten oder wegen Sende-/Empfangsstörungen gemäß § 56 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) [...]
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