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BFH - Entscheidung vom 25.02.1999

V B 157/98

Normen:
FGO § 142
ZPO § 114

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1120

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag des Klägers auf Prozeßkostenhilfe (PKH) zu Recht mangels hinreichender Erfolgsaussicht gemäß § 142 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. §§ 114 [...]
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