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BFH - Entscheidung vom 23.09.1999

VI B 24/98

Normen:
EStG (1992) § 32 Abs. 6
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 318

Die Beschwerde ist unbegründet; der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu. Ausgehend von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in den Beschlüssen vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, 2 [...]
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