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BFH - Entscheidung vom 26.04.1999

IX B 100/98

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1247

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer haben die von ihnen behauptete grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht i.S. von § 115 Abs. [...]
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