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BFH - Entscheidung vom 17.12.1999

III B 66/99

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 851

Die Beschwerde ist unzulässig, da ihre Begründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher [...]
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