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BFH - Entscheidung vom 24.02.1999

VIII B 50/98

Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1220

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) muß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt werden. Dies erfordert --auch im Falle [...]
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