Die Rüge der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) ist nicht begründet. Die Vorentscheidung weicht nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. November 1983 I R 150/77 (BFHE [...]
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