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BFH - Entscheidung vom 24.09.1999

XI B 107/98

Normen:
FGO § 128 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 449

Das Rechtsmittel ist unzulässig. Gemäß § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) können u.a. Beschlüsse über die Verbindung von Verfahren nicht mit der Beschwerde angefochten werden. Im übrigen muß sich vor dem [...]
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