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BFH - Entscheidung vom 23.06.1999

IV R 68/98

Der Antrag hat keinen Erfolg. Gemäß § 107 Abs. 1 i.V.m. § 121 der Finanzgerichtsordnung sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten in einem Urteil jederzeit vom Gericht zu berichtigen. Eine solche [...]
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