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BAG - Entscheidung vom 18.02.1999

8 AZR 735/97

Normen:
ArbGG § 72 Abs. 5
BGB § 823 Abs. 1, §§ 830, 847, 1004
GG Art. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1
ZPO § 554 Abs. 3 Ziff. 3

Fundstellen:
AP Nr. 31 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht
AP Nr. 31 zu § 611 BGB Persönlichkeitsschutz
AP Nr. 31 zu § 611 BGB Persönlichkeitsschutz
AfP 1999, 290
AuA 1999, 570
BAGE 91, 49
BB 1999, 1119
BB 1999, 478
DB 1999, 1506
NJW 1999, 1988
NVwZ 1999, 919
NZA 1999, 645
ZUM-RD 1999, 239

Die Klägerin fordert Schmerzensgeld und Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen. Die Klägerin trat zum 1. April 1995 als kaufmännische Angestellte in die Dienste der Beklagten zu 1). Die Beklagte zu 2) ist die [...]
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