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BAG - Entscheidung vom 24.02.1999

4 AZR 62/98

Normen:
ArbZG § 6 Abs. 5
BMTV Nr. 8 und 9 vom 28. August 1981 und vom 14. Mai 1986
Bundesmanteltarifvertrag Nr. 10 für die Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten (BMTV Nr. 10) vom 11. Dezember 1989
Gehalts- und Lohntarifvertrag für die Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten in Hessen vom 13. März 1989 (GLTV 1989) § 8 und Änderungstarifvertrag Nr. 1 zu diesem vom 13. Dezember 1990 (GLTV 1990) § 1 Abs. IV Nr. 4
TVG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1

Fundstellen:
AP Nr. 17 zu § 3 TVG Verbandszughörigkeit
AuA 2000, 176
AuA 2000, 230
BAGE 91, 63
BB 1999, 1880
DB 1999, 490
NZA 1999, 995

Der Kläger nimmt die Beklagte mit seiner Klage auf Zahlung von Gehalt und Nachtarbeitszuschlag nach tarifvertraglichen Regelungen für Privatkrankenanstalten in Hessen in Anspruch. Dabei streiten die Parteien darüber, [...]
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