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OLG Köln - Entscheidung vom 14.10.1998

17 W 239/98

Normen:
ZPO § 788 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 1999, 272
OLGReport-Köln 1999, 146

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Die Rechtspflegerin ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht notwendig waren und daher nicht festgesetzt werden können, §§ 788 , 91 [...]
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