Der Senat hat nach § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO zu entscheiden, nachdem sich sowohl das Amtsgericht Euskirchen mit Beschluß vom 04.08.1998 - 97-5469686-04-N - als auch das Amtsgericht Essen mit Beschluß vom 24.08.1998 [...]
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