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OLG Köln - Entscheidung vom 16.09.1998

13 U 48/98

Normen:
BGB §§ 276, 675

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1999, 140
WM 1999, 1211

Die Berufung kann keinen Erfolg haben. Ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus dem Gesichtspunkt schuldhafter Verletzung des Girovertrages (bei der Ausführung des Überweisungsauftrages) oder aus dem Gesichtspunkt [...]
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