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OLG Köln - Entscheidung vom 14.10.1998

17 W 143/98

Normen:
BGB § 1922
GKG § 49, § 68
ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1999, 168

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der im Tenor genannte Kostenansatz ist - entgegen dem angefochtenen Beschluß - aufgrund der Erinnerung des Beklagten aufzuheben. Der Beklagte ist zu Unrecht als Kostenschuldner [...]
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