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OLG Köln - Entscheidung vom 24.08.1998

27 WF 79/98

Normen:
BGB § 259

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der Beklagte ist nach § 259 BGB zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung [...]
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