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OLG Köln - Entscheidung vom 08.01.1998

7 U 83/96

Normen:
BGB § 906 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
AuR 1998, 289
BRS 60 Nr. 209
BRS 60, 730
GewArch 1998, 348
JZ 1998, 1182
JuS 1998, 1061
MDR 1998, 277
NJW 1998, 763
NZM 1998, 122
OLGReport-Köln 1998, 21
RdLH 1998, 36
VersR 1998, 197
WuM 1998, 161
ZMR 1998, 161
ZUR 1998, 262

Der Beklagte, der Landschaftsverband Rheinland, hat in einem kleineren Ort im Aachener Raum ein Haus für eine Wohngruppe von sieben geistig behinderten Menschen eingerichtet. Der Kläger ist unmittelbarer Nachbar. Die [...]
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