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OLG Köln - Entscheidung vom 25.02.1998

5 U 144/96

Normen:
ZPO §§ 286, 412

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung eines Honorars für wahlärztliche Leistungen in Höhe von 18.957,69 DM für die Behandlung des inzwischen verstorbenen Ehemanns der Beklagten im Zusammenhang mit dessen [...]
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