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OLG Köln - Entscheidung vom 15.07.1998

17 W 248/98

Normen:
BRAGO § 19

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1999, 99

Die Erinnerung gilt gemäß § 11 Abs. 2 RPflG aufgrund ihrer Vorlage an den Senat als sofortige Beschwerde; sie ist formell bedenkenfrei, in der Sache aber nicht begründet. Die Rechtspflegerin hat es zutreffend [...]
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