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OLG Köln - Entscheidung vom 06.10.1998

17 W 303/98

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
JurBüro 1999, 245
MDR 1999, 958
OLGReport-Köln 1999, 146

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Der Rechtspfleger hat im angefochtenen Beschluß mit zutreffenden Gründen den Anfall einer Erörterungsgebühr verneint und die ständige Rechtsprechung des Senats zur [...]
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