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OLG Köln - Entscheidung vom 20.11.1998

19 U 53/98

Normen:
BGB §§ 459, 463

Fundstellen:
NZV 1999, 338
OLGReport-Köln 1999, 121
VRS 96, 410
VersR 1999, 367
VersR 2000, 367

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nur wegen der Stellplatzgebühren begründet; im übrigen hatte sie keinen Erfolg. Die Beklagte ist dem Kläger nach § 463 S. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Daher kann der [...]
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