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OLG Köln - Entscheidung vom 01.07.1998

27 UF 12/98

Normen:
BGB § 1376

Fundstellen:
FamRZ 1999, 657
FuR 1999, 89
NJW-RR 1999, 229

Die zulässige Berufung hat in der Sache zum Teil Erfolg. Der Antragsgegnerin steht gemäß § 1378 Abs. 1 BGB gegen den Antragsgegner ein Anspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe von 18.554,66 DM zu. Wenn der Zugewinn des [...]
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