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OLG Köln - Entscheidung vom 19.08.1998

17 W 250/98

Normen:
BRAGO § 59 Abs. 1, § 57
ZPO § 788

Fundstellen:
JurBüro 1998, 639
OLGReport-Köln 1999, 98

Die formell bedenkenfreie Erinnerung, die aufgrund ihrer Vorlage an den Senat als sofortige Beschwerde gilt (§ 11 Abs. 2 RepflG), erweist sich als begründet; sie führt in Abänderung des angefochtenen Beschlusses zu [...]
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