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OLG Köln - Entscheidung vom 22.04.1998

17 W 128/98

Normen:
ZPO § 788 Abs. 2, § 788 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 1999, 272
OLGReport-Köln 1999, 116

Die Erinnerung gilt aufgrund ihrer Vorlage an den Senat als sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 2 Rechtspflegergesetz ); sie begegnet keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die [...]
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