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OLG Koblenz - Entscheidung vom 06.11.1998

10 U 1415/97

Normen:
BGB § 827
VVG § 61 § 61 § 34
ZPO § 543 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 S. 1

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 16.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die [...]
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