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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 03.08.1998

2 UF 28/98

Normen:
BGB § 1569 ff. § 1577 § 1581

Fundstellen:
FamRZ 1999, 1276
FuR 1999, 224
FuR 1999, 225
NJW 1999, 1722
OLGReport-Karlsruhe 1999, 168

I. Der Klägerin ist Prozeßkostenhilfe für das Berufungsverfahren zu verweigern, da ihr Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO ). Soweit die Klägerin geltend macht, das Familiengericht [...]
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