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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.04.1998

2 Ss 1577/97

Normen:
StPO § 345 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1998, 322
DRsp IV(460)178-10b
NStZ-RR 1999, 20
VRS 95, 270

Für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Revisionsbegründung muß der Verteidiger die volle Verantwortung übernehmen; verbleiben hieran auch nur Zweifel, so führt dies zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BGH, NStZ [...]
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