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OLG Hamm - Entscheidung vom 02.10.1998

20 U 65/98

Normen:
AERB (87) § 14 II
VVG § 49

Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1999, 86

Die Klägerin, eine Dachdeckerfirma in der Rechtsform der GmbH, verlangt nach einem Einbruchdiebstahl (AERB 87) Entschädigung in Höhe von 92.402,82 DM. Die Beklagte hält den Diebstahl für vorgetäuscht, zumindest aber [...]
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