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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.05.1998

10 U 271/96

Normen:
BGB § 278
VOB/B § 6 Nr.6

Fundstellen:
BauR 1999, 49
DRsp I(138)848-3b

Für Behinderungen des Subunternehmers durch Planungsänderungen des Bauherrn sollen nach Auffassung des OLG Frankfurt der Haupt- oder Generalunternehmer gemäß § 278 BGB unmittelbar oder in entsprechender Anwendung [...]
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