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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.05.1998

3 W 157/98

Normen:
EuGVÜ Art. 38 Abs. 3 Art. 39

Fundstellen:
BB 1998, 1867

Die Antragsgegnerin ist mit vorläufig vollstreckbarer Verfügung (Artikel 186 Satz 3, 633, 648 der italienischen Zivilprozeßordnung) vom 27. September 1996 zur Zahlung von 11.581,28 DM zuzüglich der gesetzlichen Zinsen [...]
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