Die Antragsgegnerin ist mit vorläufig vollstreckbarer Verfügung (Artikel 186 Satz 3, 633, 648 der italienischen Zivilprozeßordnung) vom 27. September 1996 zur Zahlung von 11.581,28 DM zuzüglich der gesetzlichen Zinsen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!