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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.03.1998

22 U 159/97

Normen:
BGB §§ 293 295 § 633 Abs. 3

Fundstellen:
BauR 1998, 1011
NJW-RR 1998, 1030
OLGReport-Düsseldorf 1998, 359

Der KIäger verlangt für im Haus des Beklagten ausgeführte Arbeiten restlichen Werklohn in Höhe von 11.036,25 DM. Er hat u.a. in mehreren Räumen neue Pitchpine-Dielenböden verlegt. In diesen Böden bildeten sich während [...]
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