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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.12.1998

22 U 164/98

Normen:
BGB § 816 § 823 Abs. 2
StGB § 266

Fundstellen:
JuS 1999, 1129
NJW-RR 1999, 928
OLGReport-Düsseldorf 1999, 454

Die S GmbH+Co kaufte bei der Klin Stahl für 10.179,23 DM unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Sie verkaufte den Stahl weiter an die U GmbH. Diese übersandte einen auf die S KG ausgestellten Scheck über 11.470,20 DM, [...]
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