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OLG Dresden - Entscheidung vom 05.08.1998

4 W 901/98

Normen:
GesO § 1 Abs. 3 § 20
KO § 73 Abs. 3
ZPO (bis 31.12.2001) § 568

Fundstellen:
KTS 1999, 343
ZIP 1999, 38

Die weitere sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß des Landgerichts Dresden vom 25.05.1998 ist unzulässig. Gem. § 568 Abs. 2 S. 1 ZPO , der nach § 1 Abs. 3 GesO auch auf das [...]
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