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OLG Dresden - Entscheidung vom 20.10.1998

14 U 3613/97

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 § 27 Abs. 3 §§ 140 ff.
UWG §§ 1 25
ZPO § 265

Fundstellen:
CR 1999, 589
K&R 1999, 133
NJWE-WettbR 1999, 133

Die Berufung hat keinen Erfolg. Die Unterlassungsklage erweist sich auch gegenüber dem Vortrag der Verfügungsbeklagten in der Berufungsinstanz als begründet (§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG , § 1 UWG ). 1. Mit ihrem [...]
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