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FG Köln - Entscheidung vom 26.11.1998

13 K 9352/97

Fundstellen:
DB 1999, 1040
EFG 1999, 398

Eine körperschaftsteuerliche Korrektur über § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG darf erst erfolgen, wenn Gewinne, die die vorgeblich gewinnlose Gesellschaft tatsächlich erwirtschaftet hat, durch gewinnabsaugende Vereinbarungen auf [...]
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