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FG Köln - Entscheidung vom 12.02.1998

13 K 6119/93

Fundstellen:
EFG 1998, 902

Die Parteien hatten als Maßstab für die Berechnung der Tantieme den Rohertrag gemäß § 157 Abs. 1 Nr. 6 AktG gewählt. Dieser setzt sich zusammen aus Umsatzerlösen, Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen [...]
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