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BayObLG - Entscheidung vom 26.10.1998

1Z RR 599/96

Normen:
BGB § 626
BaySpkG Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 12

Fundstellen:
BayObLGZ 1998 Nr. 62
BayObLGZ 1998, 261

Der Kläger war bei einer Sparkasse, deren Gewährträger der beklagte Zweckverband ist, zum Bankkaufmann ausgebildet und seit 1.2.1971 als Angestellter beschäftigt gewesen. Nachdem er für die Zeit ab dem 1.1.1991 zum [...]
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