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BayObLG - Entscheidung vom 08.10.1998

1Z AR 59/98

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 323, § 794 Abs. 1 Nr. 5, 797 Abs. 5

Fundstellen:
FamRZ 1999, 935
NJW-RR 1999, 1293

I. Der Kläger, der im Bezirk des Amtsgerichts Günzburg wohnt, ist gegenüber seinen Kindern, den Beklagten zu 1 bis 3, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, und zwar - gegenüber der Beklagten zu 1, die bei ihrer [...]
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